Kleingärtnerverein Köln-Bickendorf 1920 e.V.

Schrebergärten im Nordwesten von Köln

Pächterwechsel

Wenn Sie einen Garten übernehmen oder aber abgeben wollen – so läuft ein Pächterwechsel ab:

  1. Der Kleingarten wird vom derzeitigen Pächter gekündigt (die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate).
  2. Wenn Sie einen Garten übernehmen möchten, kommen Sie bitte persönlich zu den Bürosprechzeiten zum Vereinsheim.
    Das Büro finden Sie direkt hinter dem Vereinsheim „Zur Laube“.
    Dort können Sie sich auf die Warteliste setzen lassen und erfahren alles Wichtige über die Anpachtung einer Parzelle.
    Eine direkte Anpachtung eines Gartens, von z.B. einem Bekannten oder Freund im Verein, ist nicht möglich.
    Die Warteliste ist aktuell länger, so dass keine Auskunft oder Schätzung abgegebenen werden kann, wann ein Garten zur Verfügung steht.
  3. Bei anstehendem Pächterwechsel erhält der Kreisverband Köln bzw. der Wertgutachter zwecks Terminabsprache mit dem Vorstand die entsprechende Meldung.
  4. Vor Pächterwechsel ist von jedem Kleingarten ein Wertgutachten zu erstellen. Die Terminabsprache erfolgt zwischen dem Gutachter und dem KGV. Zu diesem Termin sollten Sie oder eine Person Ihres Vertrauens (mit Vollmacht) anwesend sein.
  5. Vor diesem Termin erfolgt eine Ansicht des Gartens durch zwei Vorstandsmitglieder, die auf unzulässige Anbauten, Wasseranschlüsse in der Laube, Waldbäume etc. aufmerksam machen, damit diese schon vor der Wertermittlung entfernt werden können.
  6. Der Kreisverband Köln vermittelt den für den jeweiligen Verein zuständigen Gutachter 1). Das Gutachterhonorar in Höhe von 100,- € sowie eine Vereinsgebühr in Höhe von 15,- € sind vom Pächter vor Ort bar an den Gutachter/das Vorstandsmitglied zu zahlen.
  7. Der Pächter bestätigt den Erhalt des Wertgutachtens und erhält eine Kopie.
  8. Auflagen des Gutachtens sind vom Altpächter auszuführen bzw. unter Abzug des im Gutachten für die Auflagen ermittelten Betrages kann dies auch vom Neupächter erfolgen.
  9. Der Vereinsvorstand prüft ob bei einem auf unserer Warteliste stehenden Mitglied Interesse an diesem Kleingarten besteht. Der Altpächter erhält falls ja, Namen und Telefonnummer zwecks Besichtigung des Gartens.
  10. Kaufvertrag zwischen dem Altpächter und dem Neupächter mit einer der Wertermittlung angepassten Kaufsumme. Für den Altpächter besteht eine Mitnahmepflicht für sein Inventar, der Neupächter ist also nicht verpflichtet etwas von Ihrem Inventar zu übernehmen. 2)
  11. Bei Einigung über den Verkauf des Gartens treffen sich der Alt- und der Neupächter während der Bürostunde (Termine siehe Aushang) zwecks Geld- und Schlüsselübergabe.

1) Alle Gutachter im Kreisverband Köln sind ausgebildet nach den Richtlinien für die Wertermittlung von Aufwuchs, Gartenlauben und sonstigen Einrichtungen in Kleingärten des Landesverbandes Rheinland e.V.
2) Natürlich können sich Alt- und Neupächter einigen, ob und was an Gegenständen und zu welchem Preis übernommen werden soll.